Unabhängige Gefährdungsbeurteilung

In Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Vorschriften und den dazugehörigen Standards sind gelegentlich unabhängige Sicherheitsbewertungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsniveaus bei der Auslegung und Funktion des Systems erreicht werden.
Unabhängige Gefährdungsbeurteilungen (Independent Safety Assessment – ISA ) werden häufig innerhalb der Prozesse des Zulassungs- und Nachweismanagements ausgeführt.
Folgende wesentliche Anwendungsfälle seien genannt:

  • Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
  • Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren für überwachungspflichtigen Systemen und Bauteilen sowie für Ausrüstungen mit Sicherheitsfunktion aus einer Sicherheitskette (SIL-Kreis)
  • Sicherheitsnachweise, die im Auftrag des Betreibers zu erstellen sind. 


Als praktische Beispiele können hierzu aufgeführt werden:
Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung oder
als Grundlage für gutachterliche Tätigkeit, die für den Zertifizierungsprozess
durch das Eisenbahnbundesamt festgelegt werden kann.

Immer im gültigen Ordnungsrahmen Ihrer Arbeitsmittel und Systeme - Beim Gesetz in der Pflicht

Mit Inkrafttreten der neuen BetrSichV (01.06.2015) wird der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung (GBU) eine größere Bedeutung beigemessen
– diese ist nun verpflichtend.
Neben den deutlich konkreteren Anforderungen zur Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung wird klargestellt, dass auch hinsichtlich der sicheren Verwendung von Geräten mit CE-Kennzeichnung eine GBU erforderlich ist.
Dies bezieht sich auch auf die Schnittstellen bei der Integration des Geräts in betriebliche Verfahrensprozesse.
Neu ist ebenfalls, dass Gefährdungsbeurteilungen mit Bezug auf Druck- und Ex-Schutz auch durch die Betreiber auszuführen sind, die keine Mitarbeiter vor Ort beschäftigten. Auf eine Nichteinhaltung mit dann eintretenden Personenschäden folgen strenge zivilrechtliche Konsequenzen für das Betreibermanagement.

Unser Leistungsverständnis

Wir können Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach BetrSichV mit einer Vielfalt von Dienstleistungen unterstützen, die Ihnen hilft, Sicherheits- und Qualitätsstandards zu erfüllen:

  • Vorbereitende Maßnahmen
    • Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, ggf. auch RAMS-Programms
    • Strukturierung der Datenerhebung und Informationsbeschaffung
      (Daten- und Dokumenten-Management)
    • Begutachtung von Hersteller Risiko-Analysen und Verifizierung von Hersteller - Sicherheitsnachweisen
  • Durchführende Maßnahmen
    • Bewertung und Optimierung der Sicherheitsarchitektur von Systemen
    • Erstellung Hazard Log
    • Preliminary Hazard Analysis – PHA
    • HAZOP – Hazard Operability Study oder FMECA – Analyse
      (Moderation und Dokumentation)
    • Interface Hazard Analysis (Zonal Analysis); Auswirkungsanalysen
    • SIL - Definition und SIL - Nachweis
  • Spezielle organisatorische Beratung und Unterstützung
    Für Sie als Betreiber ist es ggf. aus strategischen Gründen sinnvoll, Gefährdungsbeurteilungen durch das Unternehmen moderieren und erstellen zu lassen, welches für Sie bereits als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) tätig ist. Wir empfehlen Ihnen für diesen Anwendungsfall, die Organisation und vorbereitende Ausrichtung aktiv mitzugestalten. Nur so werden Sie in der Lage sein, die mit der GBU verbundenen Kosten und zeitlichen Abläufe erheblich reduzieren zu können. Lassen Sie sich auch bei der Ausrichtung der ZÜS durch Lastenheftvorgabe und Pflichtheftbewertung sowie bei den vorbereitenden Maßnahmen unterstützen.

Weitere Details und Informationen zum Thema unabhängige Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier:

CME Fachartikel " Gefährdungsbeurteilung (GBU) gemäß BetrSichV - Beim Gesetz in der Pflicht. Immer im gültigen Ordnungsrahmen Ihrer Arbeitsmittel und Systeme "

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